Das sollten sie wissen:

Aufbewahrungsfristen:
Als Unternehmer und Kaufmann sind sie verpflichtet folgende Unterlagen und Akten 10 bzw 6 Jahre aufzubewahren:

10 Jahre:
Handelsbücher
Inventare
Bilanzen und Abschlüsse
Lageberichte
Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen

6 Jahre:
Handelsbriefe
Beleg für Buchungen

Art der Aufbewahrung:
Für die Aufbewahrung Ihrer Akten sollten Sie auf folgende Ausstatung der Lagerräume achten:

Der Raum sollte trocken und beheizt sein. Ein Seecontainer ist zum Beispiel nicht zur Lagerung von Akten geeignet.
Sie sollten jederzeit Zugriff auf Ihre Akten haben (24/7). Der Lagerraum sollte sicher sein (Videoüberwachung, Brandmeldeanlage, Zutrittskontrolle).

Ende der Aufbewahrung:
Endet die genannte Aufbewahrungsfrist, sollten die Akten professionell vernichtet werden. Gern beraten wir sie zu diesem Thema und vermitteln Ihnen einen verlässlichen Partner.